Wie hoch sind meine
Förderbeiträge und
CO2-Einsparungen?
Fördergeldrechner Heizungsersatz
Mit dem Fördergeldrechner können Sie die ungefähren Förderbeiträge für Ihren geplanten Heizungsersatz mit erneuerbaren Energien berechnen.
Der Fördergeldrechner wird zurzeit überarbeitet. Bitte melden Sie sich bei der Umweltberatung.
Heizkostenrechner «erneuerbarheizen» (EnergieSchweiz)
Was kostet eine klimafreundliche Heizung?
Mit dem Heizkostenrechner von EnergieSchweiz können Sie für Ihr Gebäude die Kosten verschiedener Heizsysteme mit erneuerbaren Energien berechnen und vergleichen.
Heizkostenrechner von EnergieSchweiz
Wie erhalte ich
das Fördergeld?
Auskunft
Auskunft über alle Förderprogramme im Energiebereich erhalten Sie unter:
Energieberatung Luzern
Öko-forum, Bourbaki Panorama,
Löwenplatz 11, 6004 Luzern
Telefonische Beratung:
Montag bis Freitag 8 - 12 Uhr und 13 - 17.30 Uhr
Telefon 041 412 32 32
Beratung im öko-forum:
Montag 13.30 - 17.30 Uhr, Dienstag bis Freitag 10 - 12 Uhr / 13 - 17.30 Uhr
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Wichtig: Fördergesuche müssen vor Baubeginn beim Kanton und der Stadt Luzern eingereicht werden.
Eine nachträgliche Unterstützung von bereits ausgeführten Massnahmen ist ausgeschlossen.
Kanton Luzern: Gesuchsformulare
Satdt Luzern: Gesuchsformulare
Klären Sie ab, ob Ihr Projekt sämtliche Förderbedingungen erfüllt. Füllen Sie das Gesuchsformular aus. Senden Sie die Gesuche und die verlangten Unterlagen an die im Gesuchsformular angegebenen Adressen.
Steuerabzug
Beachten Sie auch die möglichen Steuerabzüge bei den Bundessteuern und den Kantons- und Gemeindesteuern.
Bei den Bundesteuern ergibt die Abzugsfähigkeit von Liegenschaftsunterhaltskosten bei energiesparenden Investitionen steuerlich attraktive Gestaltungsmöglichkeiten.
Im Kanton Luzern gelten folgende Regelungen: (vgl. Weisung § 39 Nr. 4 des Luzerner Steuerbuches mit Einzelheiten, Link )
Bei den Staats- und Gemeindesteuern und der direkten Bundessteuer können Kosten für den Ersatz einer bestehenden fossilen Heizung durch eine Wärmepumpe, Fernwärme-, Pellets- oder Holzheizung grundsätzlich als Unterhaltskosten abgezogen werden. Das gleiche gilt für Photovoltaikanlagen.
Bei der direkten Bundessteuer gelten zudem Investitionen für energiesparende und Umweltschutzmassnahmen als abzugsberechtigte Unterhaltskosten. Ab Steuerperiode 2020 können bei der direkten Bundessteuer auch Rückbaukosten im Hinblick auf einen Ersatzneubau abgezogen werden; ergibt sich dabei ein negatives steuerbares Einkommen, können die verbliebenen Kosten auf maximal zwei Steuerperioden vorgetragen werden.