Wie hoch sind meine 
Förderbeiträge und 
CO2-Einsparungen?

Fördergeldrechner Heizungsersatz

Mit dem Fördergeldrechner können Sie die ungefähren Förderbeiträge für Ihren geplanten Heizungsersatz mit erneuerbaren Energien berechnen. 

 

Der Fördergeldrechner wird zurzeit überarbeitet. Bitte melden Sie sich bei der Umweltberatung.

Heizkostenrechner «erneuerbarheizen» (EnergieSchweiz)

Was kostet eine klimafreundliche Heizung?

Mit dem Heizkostenrechner von EnergieSchweiz können Sie für Ihr Gebäude die Kosten verschiedener Heizsysteme mit erneuerbaren Energien berechnen und vergleichen. 

Heizkostenrechner von EnergieSchweiz

image/svg+xml Picto_Cash_Linie_Illu Picto_Cash_Linie_Illu

Wie erhalte ich
das Fördergeld?

Auskunft

Auskunft über alle Förderprogramme im Energiebereich erhalten Sie unter:
Energieberatung Luzern
Öko-forum, Bourbaki Panorama,
Löwenplatz 11, 6004 Luzern

Telefonische Beratung:
Montag bis Freitag 8 - 12 Uhr und 13 - 17.30 Uhr
Telefon 041 412 32 32

Beratung im öko-forum:
Montag 13.30 - 17.30 Uhr, Dienstag bis Freitag 10 - 12 Uhr / 13 - 17.30 Uhr

Aktivieren Sie Javascript um diese geschützte E-Mail Adresse zu sehen.

Wichtig: Fördergesuche müssen vor Baubeginn beim Kanton und der Stadt Luzern eingereicht werden.

Eine nachträgliche Unterstützung von bereits ausgeführten Massnahmen ist ausgeschlossen.

Kanton Luzern: Gesuchsformulare
Satdt Luzern: Gesuchsformulare

Klären Sie ab, ob Ihr Projekt sämtliche Förderbedingungen erfüllt. Füllen Sie das Gesuchsformular aus. Senden Sie die Gesuche und die verlangten Unterlagen an die im Gesuchsformular angegebenen Adressen.

Steuerabzug

Beachten Sie auch die möglichen Steuerabzüge bei den Bundessteuern und den Kantons- und Gemeindesteuern. 

Bei den Bundesteuern ergibt die Abzugsfähigkeit von Liegenschaftsunterhaltskosten bei energiesparenden Investitionen steuerlich attraktive Gestaltungsmöglichkeiten. 

Im Kanton Luzern gelten folgende Regelungen: (vgl. Weisung § 39 Nr. 4 des Luzerner Steuerbuches mit Einzelheiten, Link )

Bei den Staats- und Gemeindesteuern und der direkten Bundessteuer können Kosten für den Ersatz einer bestehenden fossilen Heizung durch eine Wärmepumpe, Fernwärme-, Pellets- oder Holzheizung grundsätzlich als Unterhaltskosten abgezogen werden. Das gleiche gilt für Photovoltaikanlagen.

Bei der direkten Bundessteuer gelten zudem Investitionen für energiesparende und Umweltschutzmassnahmen als abzugsberechtigte Unterhaltskosten. Ab Steuerperiode 2020 können bei der direkten Bundessteuer auch Rückbaukosten im Hinblick auf einen Ersatzneubau abgezogen werden; ergibt sich dabei ein negatives steuerbares Einkommen, können die verbliebenen Kosten auf maximal zwei Steuerperioden vorgetragen werden.