Häufig gestellte Fragen – FAQ

Weiterführende Informationen zu erneuerbaren Energien und zur Förderlandschaft von Stadt, Kanton und Bund.

Haben Sie weitere Fragen? Die Umweltberatung Luzern berät Sie gerne persönlich und kostenlos zu den verschiedenen Energieträgern, den Fördermöglichkeiten und weiteren Themen: telefonisch (041 412 32 32​), per E-Mail ( ) oder vor Ort auf der Geschäftsstelle innerhalb der Stadtbibliothek Luzern im Bourbaki (Löwenplatz 11, 6004 Luzern).

Heizungsersatz

Das hängt vom Standort Ihrer Liegenschaft ab. Geben Sie die Adresse im Adressfeld auf der Startseite von klimafreundlichheizen.ch ein und sehen Sie dort, welches erneuerbare Heizsystem gemäss Resultaten der Energieplanung empfohlen ist. Je nach Standort gibt es neben der empfohlenen Lösung auch Alternativen. Zu allen Heizsystem finden Sie zudem die Vor- und Nachteile.
Sie können sich bei der Frage nach dem für Sie passenden erneuerbaren Heizsystem auch kostenlos von der Umweltberatung der Stadt Luzern beraten lassen.

Das kommt auf den Standort Ihrer Liegenschaft an. Wird gemäss Aussagen von klimafreundlichheizen.ch an Ihrem Standort in absehbarer Zeit ein Wärmenetz vorliegen, lohnt es sich eventuell zu warten. An anderen Standorten kann es sinnvoll sein, die Gas- bzw. Ölheizung vorzeitig zu ersetzen. Der vorzeitige Ersatz einer Gas-/Ölheizung wird mit dem Förderprogramm «Desinvestitionsbeitrag» von der Stadt Luzern gefördert: Sie erhalten 50 Prozent des Restwerts bis zu einem Heizungsalter von zehn Jahren.  

Ihre bestehende Ölheizung dürfen Sie solange betreiben, wie sie funktioniert. Die Stadt empfiehlt aber den Umstieg auf ein erneuerbares System.
Für Gasheizungen gilt folgendes: Im September 2022 hat die Luzerner Bevölkerung Ja zur neuen Klima- und Energiestrategie der Stadt Luzern gesagt. Diese hat zum Ziel, die energiebedingten Treibhausgasemissionen bis 2040 auf null zu senken. Spätestens voraussichtlich 2040 wird kein fossiles Gas mehr für Raumwärme und Warmwasser zur Verfügung stehen. Das Gasnetz wird stark reduziert und mit erneuerbarem Gas betrieben. Wann welche Abschnitte der Gasversorgung aufgehoben werden, ist noch nicht definiert. Wird die Gasversorgung für Ihre Liegenschaft aufgehoben, werden Sie mindestens 10 Jahre im Voraus informiert.

Die Bauzeit einer Umrüstung hängt stark von Ihrem Objekt und der gewählten Heizmethode ab. Ein Umstieg auf ein erneuerbares Heizungssystem dauert aber meistens länger, als wenn man das bestehende System erneuert. Nehmen Sie deshalb frühzeitig mit der Umweltberatung Luzern Kontakt auf, um sich beraten zu lassen, oder engagieren Sie eine entsprechende Planungsfachperson. 

Auf der Webseite von «erneuerbar heizen» berichten Liegenschaftsbesitzende und Stockwerkeigentümer-/innen über ihre Erfahrungen vom Heizungsersatz. Lesen und hören Sie hier rein. ​

Das kommt auf den Standort Ihrer Liegenschaft an: Das revidierte Bau- und Zonenreglement (BZR) sieht in Art. 79 teilweise ein Verbot fossiler Wärmeerzeugung vor. Konsultieren Sie klimafreundlichheizen.ch und geben Sie Ihren Standort an. Wenn Ihre Liegenschaft vom Verbot betroffen ist, erhalten Sie den entsprechenden Hinweis. Unter dem Abschnitt «Weitere Möglichkeiten» finden Sie empfohlene Heizalternativen, die Sie individuell realisieren können. 

Für weitere Informationen lesen Sie die online Planungshilfe Verbot fossiler Wärmeerzeugung (Art. 79 BZR)

Auf www.klimafreundlichheizen.ch sind die aktuell geplanten und bestehenden Wärmeverbundperimeter ersichtlich. Wird an Ihrem Standort in absehbarer Zeit ein Wärmenetz gebaut, empfehlen Stadt und ewl, die bestehende Heizungslösung so lange wie möglich in Betrieb zu halten, bis der Wärmeverbund in Ihrem Gebiet verfügbar ist. Kann die Heizung nicht mehr länger mit Reparaturen in Betrieb gehalten werden und muss ersetzt werden, sind die gesetzlichen Vorgaben zu beachten (siehe Folgeantwort). Bei Fragen zur energetischen Sanierung berät die Umweltberatung Luzern kostenlos. Übrigens: Der vorzeitige Ersatz einer Öl- oder Gasheizung wird beim Anschluss an ein Wärmenetz mit einem «Desinvestitionsbeitrag» von der Stadt Luzern gefördert: Sie erhalten 50 Prozent des Restwertes bis zu einem Heizungsalter von zehn Jahren.   

Bei Unsicherheiten bezüglich der gesetzlichen Vorgaben oder bei Fragen zur energetischen Sanierung hilft die Umweltberatung Luzern kostenlos weiter. Grundsätzlich gelten folgende Vorgaben von Stadt und Kanton, welche beide einzuhalten sind:  

Stadt Luzern
Das Bau- und Zonenreglement (BZR) von 2022 der Stadt Luzern untersagt fossile Heizungen in Gebieten, in denen Erdwärmesonden zulässig sind (Karte). Für fossile Übergangslösungen können aber Ausnahmen gewährt werden. Für solche Ausnahmen ist entscheidend, dass die Liegenschaften nach gegenwärtigem Stand der Energieplanung (klimafreundlichheizen.ch) mit Wärmenetzen erschlossen werden sollen. Zudem benötigt es eine unterzeichnete Anschlussbestätigung mit ewl, die bestätigt, dass die betreffende Liegenschaft so bald als technisch möglich an das Wärmenetz des Wärmenetz-Betreibers angeschlossen wird. Für die Übergangslösung ist eine Baubewilligung einzureichen.  

Kanton Luzern
Bei den Auflagen aus dem kantonalen Energiegesetz (KEnG) für fossile Heizungen kann der Kanton in Einzelfällen Ausnahmen gewähren. Gesuche für entsprechende Ausnahmen sind direkt beim Kanton einzureichen. 
Voraussichtlich werden Übergangslösungen in naher Zukunft auch im kantonalen Energiegesetz geregelt, wenn die MuKEn 2025 (Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich) eingeführt sind. 

Die Realisierung einer Erdsondenwärme-Wärmepumpe liegt in der Verantwortung der Eigentümerinnen und Eigentümer. Am besten rufen Sie die Umweltberatung Luzern an und lassen sich beraten (+41 41 412 32 32). 
Für Erdwärmesonden ist eine Bewilligung der Dienststelle Umwelt und Energie des Kantons Luzern nötig. Prüfen Sie allfällige standortspezifische Auflagen zur Erstellung einer Erdsonde auf dem Geoportal des Kantons

Die Stadt Luzern empfiehlt Holzheizungen nur dann, wenn andere erneuerbare Heizungssysteme nicht umsetzbar sind. Denn Holz ist eine begrenzt verfügbare Ressource, die bevorzugt zur Erreichung von hohen Temperaturniveaus und zur Abdeckung von Spitzenlasten zum Einsatz kommen sollte. Ausserdem emittieren Holzheizungen verhältnismässig grosse Mengen an Luftschadstoffen wie Feinstaub oder Kohlenmonoxid.

Planung thermische Netze (Wärmenetze)

Nein, aktuell nicht. ewl wird informieren, sobald klar ist, welche Immobilien an den Wärmeverbund angeschlossen werden können. Auf der Website klimafreundlichheizen.ch ist der Stand der jeweiligen Projekte ersichtlich. 

Wärmenetze sind sehr aufwändige, komplexe Bauvorhaben. Die heutigen Aussagen basieren auf abgeschlossenen, aber auch auf noch laufenden Machbarkeitsstudien. Deshalb sind vielerorts noch keine Angaben mit absoluter Sicherheit möglich. Dank weiteren Abklärungen wird die Planung laufend präziser, die Voraussagen werden exakter. Neue Erkenntnisse zu den Verbundgebieten werden voraussichtlich Ende 2025 vorliegen. 

Gemäss Artikel 6 des kantonalen Energiegesetzes (KEnG) kann die Gemeinde eine Anschlusspflicht im Einzugsgebiet von thermischen Netzen verlangen. Die Stadt Luzern hat bis heute jedoch von dieser Möglichkeit abgesehen und geht davon aus, dass das Wärmenetz eine attraktive Lösung für die meisten Eigentümerschaften darstellt. In der aktuellen Praxis der Stadt Luzern ist es Ihnen also freigestellt, eine individuelle Lösung zu realisieren.

Die Jahreszahlen sind Schätzungen. Sie gehen von einem optimalen Projektverlauf aus und geben an, ab wann in einem Gebiet voraussichtlich erstmalig mit netzgebundener Wärmeenergie gerechnet werden kann. Die langfristige Terminplanung wird derzeit überarbeitet, um sie mit laufenden und zukünftigen Prozessen sowie wichtigen Meilensteine abzustimmen. Die aktualisierte Terminplanung wird voraussichtlich bis Mitte 2025 erstellt sein. Bis dahin stehen keine aktuelleren Jahreszahlen als die bisherigen zur Verfügung. Es ist zu erwarten, dass ab der Standort-Sicherung einer See-Energie-Zentrale etwa vier Jahre vergehen werden, bis die ersten neuen See-Energie-Zentralen und Abschnitte des Wärmenetzes in Luzern in Betrieb genommen werden können. 

See-Energie

Ob und wo in den See-Energie-Verbundgebieten auch eine Kältelieferung angeboten werden kann, ist aktuell in Abklärung. Je nach Bedarfsdichte, Baustandard und Konkurrenzfähigkeit des Angebots wird die Infrastruktur entsprechend geplant und realisiert. Sollte eine Lieferung von Kälte an Ihrer Adresse künftig möglich sein, werden Sie voraussichtlich ab Mitte 2025 auf klimafreundlichheizen.ch darüber informiert.

Im Verbundgebiet See-Energie Luzern Zentrum erhalten bereits mehrere Gebäude um den Bahnhof Luzern See-Energie über die See-Energie-Zentrale Inseliquai. Über die See-Energie-Zentrale Seefeld in Horw versorgt ewl zudem erste Gebiete von Horw und Kriens mit lokaler See-Energie. 

Die Anlagen werden so dimensioniert, dass grundsätzlich sämtliche Liegenschaften in den bis 2026 definitiv festgelegten Versorgungsgebieten, die auf einen Netzanschluss angewiesen sind, einen solchen realisieren können. 

Die auf klimafreundlichheizen.ch kommunizierten Jahreszahlen sind abgestützt auf den damaligen Kenntnisstand im Rahmen der Energieplanung 2.0 (Frühling 2023). Sie gehen von einem Projektverlauf aus, wie er aus vergleichbaren, bereits umgesetzten Infrastrukturprojekten im städtischen Umfeld zu erwarten ist.  

Die langfristige Terminplanung wird derzeit überarbeitet, um sie mit laufenden und zukünftigen Prozessen sowie wichtigen Meilensteine abzustimmen. Die aktualisierte Terminplanung wird voraussichtlich bis Mitte 2025 möglich sein. Bis dahin stehen keine aktuelleren Jahreszahlen als die bisherigen zur Verfügung. Es ist zu erwarten, dass ab der Standort-Sicherung der See-Energie-Zentrale etwa vier Jahre vergehen werden, bis die ersten neuen See-Energie-Zentralen und Abschnitte des Wärmenetzes in Luzern in Betrieb genommen werden können. 

ewl wird die Eigentümerinnen und Eigentümer mit Möglichkeit zum Anschluss zu gegebenem Zeitpunkt kontaktieren. Interessierte finden zudem über folgenden Link Informationen zum Wärmegebiet von ewl und haben die Möglichkeit, sich zum Thema Wärmeanschluss beraten zu lassen: Erneuerbare Wärme: einheimisch, ökologisch, nachhaltig (ewl-luzern.ch). Auf der städtischen Webseite klimafreundlichheizen.ch kann der Newsletter abonniert werden, um direkt über Aktualisierungen informeirt zu werden, wenn der Stand der Planung auf der interaktiven Karte aktualisiert wird.  

Ausbau See-Energie und -Zentralen

Die See-Energie-Zentrale Inseliquai versorgt heute im Verbundgebiet Luzern Zentrum mehrere Gebäude um den Bahnhof Luzern mit Energie aus Seewasser. Das Versorgungsnetz See-Energie Luzern Zentrum wird aktuell erweitert und soll im Endausbau rund 230 Gebäude im Zentrum der Stadt Luzern versorgen. Um weitere Gebäude auch ausserhalb des Zentrums versorgen zu können, müssen zusätzliche Verteilnetze sowie Energiezentralen erstellt werden. Dafür wurden drei zusätzliche Verbundgebiete definiert (linkes Seeufer, rechtes Seeufer, Würzenbach), die jeweils über eine neue See-Energie-Zentrale versorgt werden sollen. Im grössten der drei Versorgungsgebiete, dem linken Seeufer, werden neben der See-Energie-Zentrale in Seenähe zwei weitere Energiezentralen in der Innenstadt (Bruch und Kleinmatt) benötigt. Sie verteilen die leitungsgebundene Wärme von der See-Energie-Zentrale in die umliegenden Quartiere. Zur Medienmitteilung.

Die Standortauswahl basiert auf einem Kriterienkatalog, bei dem rechtliche, fachliche, ökologische und strategische Grundlagen ausschlaggebend waren. Es fand eine umfassende Interessenabwägung durch ewl und die Stadt Luzern statt. Im städtischen Umfeld stehen solch grosse Infrastrukturanlagen immer im Konflikt zu anderen Interessen. Eine möglichst geringe Anzahl von Zielkonflikten war daher ein bedeutendes Kriterium für die Wahl der möglichen Standorte. Wichtig waren beispielsweise die Nähe zum See, die Erschliessbarkeit mit den notwendigen Leitungen sowie die zeitnahe und mit anderen städtebaulichen Prozessen abgestimmte Umsetzung. Ebenso zentral waren Kriterien wie der Untergrund, das Platzangebot und die Möglichkeit, die heutige Nutzung des Standorts nach dem Bau der unterirdischen Zentralen wieder zu ermöglichen.  

Für die zukünftige Gestaltung des Gebiets Kleinmatt-/ Bireggstrasse wird bis Ende 2025 ein offenes Dialogverfahren durchgeführt. Dabei findet eine sorgfältige Auseinandersetzung mit den Bestandsbauten (Feuerwehrdepot, Neubad, private Liegenschaften) statt. Die Integration der Energiezentrale Kleinmatt ist im Dialogverfahren als Rahmenbedingung enthalten (B+A 23/2023). Voraussichtlich im ersten Halbjahr 2026 soll dem Stadtrat ein Planungsbericht vorgelegt werden. Ziel ist es, dass bis spätestens 2032 eine rechtskräftige Baubewilligung für die Entwicklung der städtischen Grundstücke vorliegt. Die Zwischennutzung Neubad hat die Stadt bis 2030 verlängert.  

Die Stadt Luzern und ewl koordinieren mit den betroffenen Quartiervereinen das Kommunikationsvorgehen und entsprechende Massnahmen. Es ist vorgesehen, die Anwohnenden an Quartierveranstaltungen direkt über das jeweilige Projekt zu informieren.  

Die auf klimafreundlichheizen.ch kommunizierten Jahreszahlen sind abgestützt auf den damaligen Kenntnisstand im Rahmen der Energieplanung 2.0 (Frühling 2023). Sie gehen von einem Projektverlauf aus, wie er aus vergleichbaren, bereits umgesetzten Infrastrukturprojekten im städtischen Umfeld zu erwarten ist.  

Die langfristige Terminplanung wird derzeit überarbeitet, um sie mit laufenden und zukünftigen Prozessen sowie wichtigen Meilensteinen abzustimmen. Dazu gehören die fortlaufende Planung der Netzausbaustrategie unter Berücksichtigung verschiedener Abhängigkeiten, die Koordination der Bautätigkeiten und die Vorabklärung von Bewilligungen. Zu den zentralen Meilensteinen zählen der Abschluss der städtebaulichen und technischen Machbarkeit, die Sicherung der Standorte durch Baurechtsverträge und die Freigabe für die Projektierung. Die aktualisierte Terminplanung wird voraussichtlich bis Mitte 2025 erstellt sein. Bis dahin stehen keine aktuelleren Jahreszahlen als die bisherigen zur Verfügung. Es ist zu erwarten, dass ab der Standort-Sicherung etwa vier Jahre vergehen werden, bis die ersten neuen See-Energie-Zentralen und Abschnitte des Wärmenetzes in Luzern in Betrieb genommen werden können. 

Wie bei grösseren Baustellen üblich, ist auch beim Bau der Zentralen mit gewissen lärmintensiven Arbeiten, mit Baustellenverkehr oder zeitweisen Einschränkungen/Änderungen bei der Verkehrsführung zu rechnen. ewl ist bemüht, die Beeinträchtigungen möglichst geringzuhalten.  

Das Leitungsnetz wird schrittweise und koordiniert mit der restlichen Bautätigkeit im öffentlichen Raum ausgebaut. Die effektive Dauer der Bauarbeiten an einer Stelle ist abhängig von einer Vielzahl von Faktoren. Beispielsweise von der Belegungsdichte im Untergrund, der Verkehrsführung, der verfügbaren Installationsflächen und davon, welche Arbeiten wann abgestimmt ausgeführt werden können. Die Baustellenplanung erfolgt laufend und abgestimmt auf die übergeordnete Ausbaustrategie der Wärmenetze.  

Der Ausbau des Wärmenetzes findet etappenweise statt. Demnach werden auch die Netzleitungen etappiert verlegt. Es ist davon auszugehen, dass insbesondere in der Luzerner Innenstadt eine Mehrheit der Liegenschaften eine leitungsgebundene Wärmeversorgung erhält. Entsprechend werden in diesen Gebieten in der Mehrheit der Strassenzüge Wärmeverteilleitungen erstellt werden müssen. Letztlich ist das auch abhängig davon, wie gross der Anteil an Verteilleitungen ist, welcher gebäudeintern (zum Beispiel bei Blockrandbauten) erstellt werden kann. Dies ist wiederum abhängig von den Liegenschaftsbesitzenden. ewl und die Stadt Luzern streben auch weiterhin eine koordinierte Bauweise an. Der Prozess dafür wurde bereits gestartet. Zudem werden in Anbetracht der grossen Anzahl Leitungskilometer aktuell die Rahmenbedingungen überarbeitet, um künftig einen möglichst schonenden, umsichtigen, kostengünstigen, effizienten und raschen Netzausbau zu ermöglichen. 

Die Baustellenplanung erfolgt laufend und abgestimmt auf die übergeordnete Ausbaustrategie der Wärmenetze. 

Das ist abhängig vom Standort und wird aktuell geprüft. Die städtebauliche Integration der Lüftungsschächte und Kaminanlagen (welche es nur für die Anlagen zur Notversorgung benötigt) steht auch im Fokus der aktuell laufenden städtebaulichen Studien. Bei den Lüftungsschächten handelt es sich um Anlagen zur Einhaltung von Sicherheitsvorschriften in Zusammenhang mit dem Betrieb der Wärmepumpen. 

Das ist abhängig vom Standort und wird aktuell geprüft. Die städtebauliche Integration der Lüftungsschächte und Kaminanlagen (welche es nur für die Anlagen zur Notversorgung benötigt) steht auch im Fokus der aktuell laufenden städtebaulichen Studien. Bei den Lüftungsschächten handelt es sich um Anlagen zur Einhaltung von Sicherheitsvorschriften in Zusammenhang mit dem Betrieb der Wärmepumpen.  

Das ist abhängig vom Standort und wird aktuell geprüft. Die städtebauliche Integration der Personen- und Materialzugänge ist Teil der aktuell laufenden städtebaulichen Studien. Die Personenzugänge sind nicht nur betrieblich notwendig, sondern auch nötig, um Sicherheitsvorschriften einzuhalten (Fluchtwege). Diese haben eine Grösse von zirka 3 mal 5 Metern. Die freistehenden Materialzugänge sind etwas grösser, da zusätzlich ein Warenlift untergebracht werden muss. 

Entsprechende Visualisierungen werden im Rahmen der städtebaulichen Studien erarbeitet und liegen voraussichtlich bis Mitte 2025 vor. 

Nein, die Zentralen verursachen grundsätzlich keine Geruchsemissionen.

Bei den Energiezentralen gibt es keine Aussengeräte wie beispielsweise bei Luft-/Wasser-Wärmepumpen, welche Lärmemissionen verursachen. Ausserhalb der Energiezentralen sind im Betrieb deshalb keine besonderen Schall-/Lärmemissionen wahrnehmbar. Im Innern der Energiezentralen respektive der dafür vorgesehenen Maschinenräume sind Wärmepumpen im Betrieb lärm-intensiv. Die Schallemissionen werden jedoch mit technischen Massnahmen im Minimum auf die gesetzlichen Schwellwerte für Luft und Körperschall gesenkt. Die Schallemissionen aus dem Innern der Zentrale sind von aussen nicht hörbar. Dies gilt auch für den Betrieb in der Nacht. 

Abgesehen vom erwarteten Baustellenverkehr im Zusammenhang mit der Erstellung der Anlage/Zentrale verursachen die Anlagen während dem Betrieb kaum ein relevantes Verkehrsaufkommen. Die Zufahrt für unser Betriebspersonal sowie Wartungs- und Unterhaltensarbeiten muss gewährleistet sein, um jederzeit einen reibungslosen und zuverlässigen Betrieb der Anlagen zu gewährleisten. 

Zum Bau: Während der Baukörper bereits am Anfang in finaler Grösse erstellt wird, werden die technischen Anlagen im Innern etappenweise ausgebaut. Diese Ausbau-Etappen (voraussichtlich zwei bis drei) verursachen vorübergehend zusätzliche Fahrten von Unternehmern, Anlieferungen und Betriebspersonal. Im Rahmen der Planung wird sichergestellt, dass dabei die oberflächige Nutzung weitestgehend unabhängig davon fortgeführt werden kann.  

Es wird angestrebt, überall angemessene Ersatzlösungen für die bestehenden Nutzungen während der Bauphase zu finden. Für den Standort Wartegg wird ein neues Kunstrasenspielfeld innerhalb der Sportanlage Tribschen erstellt, um die wegfallende Spielkapazität während der Bauphase zu kompensieren. Die Stadt ist mit dem SC Obergeissenstein, dem FC Kickers und der Schule Wartegg im Gespräch. Auch für die Sportanlage Bruch ist man im Austausch mit dem Kanton und bemüht um eine Ersatzlösung während der Bauphase. Für eine Lösung beim Tennisclub Tivoli sind Stadt und ewl mit dem Tennisclub im Dialog. Die Ersatzlösung für die Bauphase soll abgestimmt auf die aktuell erarbeitete Sportstättenstrategie erarbeitet werden. Beim Carparkplatz Brüelmoos wird eine vorübergehende Ersatzlösung auf den bestehenden Parkplätzen Brüelmoos, Lido oder Churchill Quai angestrebt.

Folgende nächste Schritte stehen an:
- Intensivierter Austausch mit Quartiervereinen, Eigentümerschaften und Nutzenden
- Ersatzlösungen für Nutzungen während der Bauphase vorantreiben
- Erarbeiten der Städtebaulichen Studien in Abstimmung mit der Stadtbaukommission
- Abschluss der Machbarkeitsstudien unter Berücksichtigung der neuesten Erkenntnisse
- Baurechtsverträge mit Grundeigentümerschaft abschliessen
- Vorabklärungen zur Bewilligungsfähigkeit
- Laufende Umsetzungsplanung ewl

Die langfristige Terminplanung wird derzeit überarbeitet, um sie mit laufenden und zukünftigen Prozessen sowie wichtigen Meilensteine abzustimmen. Die aktualisierte Terminplanung wird voraussichtlich bis Mitte 2025 erstellt sein. Bis dahin stehen keine aktuelleren Jahreszahlen als die bisherigen zur Verfügung. Es ist zu erwarten, dass ab der Standortsicherung etwa vier Jahre vergehen werden, bis die ersten neuen See-Energie-Zentralen und Abschnitte des Wärmenetzes in Luzern in Betrieb genommen werden können.

Kosten

Der Preis pro kWh-Wärme ist von vielen Parametern abhängig und kann nicht exakt vorausgesehen werden. Für eine ungefähre Einschätzung verwenden Sie den Heizkostenrechner der Stadt Luzern (Excel mit aktuellen städtischen Energiepreisen) oder den Heizkostenrechner von EnergieSchweiz. EnergieSchweiz ist ein Programm vom Bundesamt für Energie.  Mit dem Heizkostenrechner können Sie für Ihr Gebäude die Kosten verschiedener Heizsysteme mit erneuerbaren Energien berechnen und vergleichen.

Sie können sich aber auch an die Umweltberatung Luzern wenden bzw. an die Energieberatung der ewl. Dort kann man Ihnen eine Einschätzung für Ihre Liegenschaft geben. 

Die Preise werden im Rahmen des Vorprojekts festgelegt und können nach dem Investitionsentscheid kommuniziert werden. Dies wird voraussichtlich Mitte 2026 der Fall sein. 

​Finanzielle Investitionen in umweltschonende Technologien (Erd-/ Luftwärmepumpen, Solaranlagen etc.) sowie Massnahmen, die dem Energiesparen dienen, können in der Regel von den Steuern abgezogen werden. Nicht abgezogen werden können finanzielle Beträge, die Sie aus Förderprogrammen erhalten haben. Wenden Sie sich für eine konkrete Abklärung an die Umweltberatung Luzern oder besuchen Sie den Artikel zum Thema auf deren Webseite.

Förderprogramme

​Wegen der Vielzahl der Fördermöglichkeiten lohnt sich eine gute Beratung. Bei Fragen zu den Förderprogrammen von Stadt, Kanton und Bund hilft Ihnen die Umweltberatung Luzern gerne kostenlos weiter.

Je nach Bereich sind die Stadt, die Kantone, der Bund oder Private zuständig: 

Fördergesuche müssen vor Baubeginn bei Stadt und Kanton eingereicht werden. ​Die Gesuchseingabe für Fördergelder von Stadt und Kanton Luzern erfolgt über das Förderportal «das Gebäudeprogramm». 

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