«Fördergeld und Beratung: Die Stadt unterstützt.»

B.+F. HERZOG PROFITIEREN DOPPELT.

Fördergelder und Steuerabzüge
entlasten das Portemonnaie.

Potenzial erkennen und profitieren.

Wie hoch sind meine 
Förderbeiträge und 
CO2-Einsparungen?

 

Fördergeldrechner Heizungsersatz

Mit dem Fördergeldrechner können Sie die ungefähren Förderbeiträge für Ihren geplanten Heizungsersatz mit erneuerbaren Energien berechnen. 

 

Der Fördergeldrechner wird zurzeit überarbeitet. Bitte melden Sie sich bei der Umweltberatung.

 

Heizkostenrechner
«erneuerbarheizen» 

 

Was kostet eine klimafreundliche Heizung?

Mit dem Heizkostenrechner von EnergieSchweiz können Sie für Ihr Gebäude die Kosten verschiedener Heizsysteme mit erneuerbaren Energien berechnen und vergleichen. 

Heizkostenrechner von EnergieSchweiz

Wie erhalte
ich Fördergelder?
 

 

Förderprogramme:
frühzeitig abklären!

Es gibt verschiedene Förderprogramme, welche Energiesparmassnahmen oder die Umstellung auf erneuerbare Energien unterstützen. Je nach Projekt gibt es Gelder von Bund, Kanton und/oder Gemeinde. Es ist wichtig, die möglichen Fördergelder vor der Realisierung eines Projekts abzuklären. Denn oft ist im Nachhinein, wenn das Projekt schon realisiert ist, die Förderung nicht mehr möglich. Wegen der Fülle der verschiedenen Möglichkeiten lohnt es sich, sich gut beraten zu lassen. Die Umweltberatung hilft Ihnen gerne weiter.

 

Förderprogramm der Stadt Luzern
Die Stadt Luzern unterstützt Massnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs oder zur Produktion von Strom oder Wärme aus erneuerbaren Quellen. Auch der Umstieg auf ein erneuerbares Heizsystem wird gefördert. Die Förderbeiträge werden nur für Massnahmen auf städtischem Gebiet ausbezahlt und müssen in der Regel vor deren Umsetzung beantragt werden. Städtische Förderbeträge werden zusätzlich zu kantonalen oder nationalen Förderbeiträgen ausbezahlt und werden jährlich neu festgelegt.
 

Zielpublikum:

  • Eigentümer und Eigentümerinnen von Gebäuden auf Stadtgebiet
  • Unternehmen auf Stadtgebiet

 

Wichtig: Fördergesuche müssen vor dem Baubeginn bei Stadt und Kanton eingereicht werden.

Steuerabzug

Beachten Sie auch die möglichen Steuerabzüge:
Finanzielle Investitionen in umweltschonende Technologien (Erd-/Luftwärmepumpen, Solaranlagen etc.) sowie Massnahmen, die dem Energiesparen dienen, können in der Regel von den Steuern abgezogen werden. Nicht abgezogen werden können finanzielle Beträge, die Sie aus Förderprogrammen erhalten haben. Wenden Sie sich für eine konkrete Abklärung an die Umweltberatung Luzern.

Mehr Infos 

Förderprogramm der Stadt Luzern
Förderprogramm des Kantons Luzern
Förderprogramm des Bundes
Übersicht über Förderprogramme

 

Gesucheingabe für Fördergelder von Stadt und Kanton Luzern: 
Energieförderprogramm

 

Umweltberatung Luzern

Anlaufstelle für alle Fragen im Zusammenhang mit Förderprogrammen:
Umweltberatung Luzern, Löwenplatz 11, 6004 Luzern, 041 412 32 32
 
www.umweltberatung-luzern.ch