«Tiefere Heizkosten dank guter Wärmedämmung, Wärmepumpe und Photovoltaikanlage.»

PETER BÖHLER, ENERGIE-COACH

Gebäudesanierung:
Weniger Heizen, mehr Wohnkomfort.

Ökonomisch interessant und ökologisch wertvoll.

Beispiele und Fakten von klimafreundlichen Gebäudesanierungen

Jetzt mitmachen und gemeinsam umsteigen!

Schulhaus: Wärmepumpe
Einsparung CO2:
90 %
  • Schulhaus Mariahilf & Musegg
  • Baujahr: 1877
  • Erneuerung: 2016

Wärme aus dem Abwasserkanal Löwengraben heizt die denkmalgeschützten Schulanlagen Mariahilf und Musegg.

MFH mit Anbau: Gebäudehülle, Erweiterungsbau
Einsparung CO2:
71 %
  • Blumenrain, Luzern
  • Baujahr: 1948
  • Erneuerung: 2007

Neue Kompaktfassade mit 14-cm-EPS-Isolierplatte Lambda. Sparrenvolldämmung 16 cm. Ersatz aller Fenster und Türen. Wärmedämmung der Kellerdecke 12 cm EPS. Neue Heizungsanlage und Warmwassererzeugung. Zusätzlicher Anbau einer erweiterten Gebäudenutzung. Anbau im Minergie-Standard. Altbau nach den Anforderungen Gebäudeprogramm.

EFH: Gebäudehülle, Komfortlüftung
Einsparung CO2:
79 %
  • Einfamilienhaus (Beispiel)
  • Baujahr: 1968
  • Erneuerung: 2022

Das freistehende Einfamilienhaus wird mit einer energietechnisch optimalen, umfassenden Erneuerung auf einen hohen Energiestandard gebracht.

Dämmung der Aussenwände mit 18 cm Schaumstoff verputzt, neue Fenster mit Dreifach-Wärmeschutzverglasung, Dämmung Dach mit 20 cm Zellulosefaserdämmstoff, Dämmung Kellerdecke 10 cm.

Einbau einer Komfortlüftung, Abluft in den Nassräumen (Küche und Bad/WC) und Zuluft in den Aufenthalts- und Schlafräumen.

Grosses MFH: Gebäudehülle
Einsparung CO2:
76 %
  • Gebeneggweg, Luzern
  • Baujahr: 1934
  • Erneuerung: 2007

Neue, wärmegedämmte Kompaktfassade 12 cm. Dämmung Estrichboden 10 cm. Dämmung von Wand und Treppe gegen unbeheiztes Unter- und Dachgeschoss. Ersatz aller Fenster und Türen. Wärmedämmung der Kellerdecke 10 cm.

EFH: Gebäudehülle, thermische Solaranlage
Einsparung CO2:
63 %
  • Gopplismooshalde, Luzern
  • Baujahr: 1945
  • Erneuerung: 2007

Einfache Wärmedämmung der Aussenwände (12-cm-Lambdapor-EPS-Isolierplatte). Ersatz aller Fenster und Türen. Teildämmung Dach 12 cm. Wärmedämmung der Kellerdecke 10 cm. Thermische Solaranlage.

MFH: Gebäudehülle
Einsparung CO2:
70 %
  • Mehrfamilienhaus (Beispiel)
  • Baujahr: 1960
  • Erneuerung: 2018

Bei der Erneuerung des Mehrfamilienhauses wurden alle relevanten Gebäudehüllen-Bauteile saniert. Aufgrund der baulichen Gegebenheiten konnten aber nicht alle Bauteile energietechnisch optimal erneuert werden.

Dämmung Aussenwände 12 cm Steinwolle, neue Fenster mit Dreifach-Wärmeschutzverglasung, Dämmung Estrichboden, mit 12 cm Steinwolle, Dämmung Kellerdecke 4 cm (wg. Leitungen nicht mehr möglich).

MFH unter Denkmalschutz: Gebäudehülle
Einsparung CO2:
49 %
  • Vonmattstrasse, Luzern
  • Baujahr: 1900
  • Erneuerung: 2008

Erhöhte städtebauliche Anforderungen für das erhaltenswerte Gebäude aus der Jugendstilzeit. Einbezug der Auflagen des Denkmalschutzes. Schützenswerte Fassade, Verbesserung der Aussenwände mit 4–5 cm Wärmedämmputz. 12-cm-Mineralfaserplatte bei Boden über UG. Dach: Sparren ausgedämmt mit 16-cm-Mineralwollplatte. Ersatz der Fenster unter Berücksichtigung der Denkmalschutz-Auflagen. Neue Heizungsanlage.

Wohn-/Geschäftshaus: Gebäudehülle, Komfortlüftung
Einsparung CO2:
67 %
  • Beispiel Wohn- und Geschäftshaus
  • Baujahr: 1935
  • Erneuerung: 2016

Beim Wohn- und Geschäftshaus wird aus städtebaulichen Gründen (Schutzzone) auf eine Fassadendämmung verzichtet. Das Gebäude ist Teil einer Häuserzeile, an zwei Seiten Brandmauern zu beheizten Nachbargebäuden. Für die zu erneuernden Bauteile werten energetisch gute Lösungen gewählt.

Verzicht auf Aussendämmung (Schutzzone), neue Fenster mit Dreifach-Wärmeschutzverglasung, auf Flachdach Ersatz der bestehenden WD, neu 18 cm Schaumstoff, Dämmung der Kellerdecke mit 12 cm.

Einbau einer Komfortlüftung, Abluft in den Nassräumen (Küche und Bad/WC) und Zuluft in den Aufenthalts- und Schlafräumen in allen sieben Wohnungen.

Ablauf einer Gebäudesanierung: 

beraten – gefördert – saniert 

Mit einer umfassenden energetischen Gebäudesanierung kann oft in einem Schritt sehr viel fürs Energiesparen gemacht werden. Nach einer Gebäudehüllensanierung braucht das Haus bis zu 50 Prozent weniger Heizenergie. Dadurch wird beim Heizungsersatz eine kostengünstigere Lösung möglich. Gleichzeitig steigt der Wert der Liegenschaft sowie der Wohnkomfort.

Doch auch einzelne energetische Verbesserungen, wie die Dämmung des Kellerbodens oder der Einbau neuer Fenster, können Energiekosten deutlich reduzieren. 

Profitieren Sie von Beratungsangeboten und Fördergeldern.

 

In 7 Schritten zur Gebäudesanierung

Ein guter Start ist das Angebot Energie-Coaching der Stadt Luzern. Der Energie-Coach besichtigt Ihre Liegenschaft, beurteilt die energetische Qualität der Gebäudehülle sowie der Gebäudetechnik, macht Vorschläge zur Verbesserung der Wärmedämmung und/oder zu erneuerbaren Heizsystemen und gibt Hinweise zu passenden weiteren Beratungs- und Förderprogrammen von Stadt und Kanton Luzern. Diese mündliche Einstiegs-Beratung von 3 Stunden ist kostenlos. So haben Sie erste Ideen, in welche Richtung es gehen könnte.
Stadt Luzern – Energie-Coaching

Ein gutes Instrument zur umsichtigen Planung einer energetischen Sanierung ist die Erstellung eines GEAK Plus.
GEAK steht für «Gebäudeenergieausweis der Kantone», das «Plus» für Empfehlungen. Mit dem GEAK-Plus-Bericht erhalten Sie eine fundierte Gesamtsicht über das Gebäude sowie drei auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Varianten zur energetischen Sanierung. Ausserdem erhalten Sie eine konkrete Liste von Massnahmen, wie Sie die Energieeffizienz verbessern und erneuerbare Energien einsetzen können. Weiter liefert der Bericht Angaben zu den Einsparungen, den Kosten und den möglichen Förderbeiträgen Ihres Projekts.

Die Stadt Luzern fördert den GEAK Plus: Sie übernimmt 30% der Kosten eines GEAK Plus bis zu einem Maximalbeitrag von CHF 1'100.–. Für die Gebäudekategorie Einfamilienhaus EFH liegt der Maximalbeitrag bei CHF 750.–.

Wenn Sie sich für eine der drei Varianten entschieden haben, gilt es, ein detailliertes Sanierungskonzept mit den ausgewählten Massnahmen und deren zeitlicher Etappierung zu erstellen.

Zur Vorbereitung einer Sanierung gehört es auch, den Finanzbedarf und den individuellen finanziellen Spielraum zu prüfen. Oft lohnt es sich, einen Architekten, eine Architektin oder einen Bauleiter, eine Bauleiterin für erste Kostenschätzungen zu beauftragen. Auch sollten Sie schon bei der Planung die möglichen Förderungen berücksichtigen. Viele Finanzinstitute bieten Vorzugskonditionen für energetische Sanierungen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Bank. Energetische Sanierungen sind steuerlich abzugsberechtigt (wertvermehrender Anteil).  

Grössere Sanierungen benötigen eine Baubewilligung. Planen Sie dazu genügend Zeit ein. Mehr Informationen zur Baueingabe finden Sie unter Stadt Luzern – Baugesuche
Im Kanton Luzern ist für jede geplante energierelevante Massnahme der zuständigen Behörde ein Projektnachweis (Energienachweise) einzureichen, mit dem belegt wird, dass die energierelevanten Vorschriften von Bund und Kanton eingehalten werden. Erreicht die modernisierte Liegenschaft den Minergie-Standart, so gilt das Minergie-Zertifikat als Projektnachweis.  
Auskunft zum Projektnachweis erteilt in der Stadt Luzern der Bereich Baugesuche

Beantragen Sie das Fördergeld, sobald ein detailliertes Sanierungskonzept vorliegt. Wichtig ist es, dass Sie das Fördergesuch vor Baubeginn einreichen. Informationen zu den Förderprogrammen erhalten Sie unter Fördergelder

Achten Sie bei der Auftragsvergabe an Bauunternehmen auf eine fachgerechte Umsetzung. Vereinbaren Sie für neue Haustechnikanlagen eine Leistungsgarantie. Diese ist teilweise auch Bedingung für den Erhalt von Fördergeldern.  
 
Bei umfassenden Sanierungsmassnahmen ist es in jedem Fall empfehlenswert, einen in Sanierungsvorhaben erfahrenen Architekten, eine Architektin zu beauftragen, der/die den Bauablauf überwacht und auf eine gute Umsetzung achtet.  
Jetzt kann es losgehen mit der Sanierung.  

Lesen Sie die Abnahmeprotokolle sorgfältig durch, bevor Sie diese unterschreiben. Bestehen Sie darauf, dass Mängel umgehend beseitigt werden. Setzen Sie dafür schriftlich neue, verbindliche Fristen. Durch die sogenannten Mängelansprüche ist der Auftragnehmer / die Auftragnehmerin innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen zur nachträglichen Beseitigung von auftretenden Mängeln verpflichtet. 
Vergessen Sie nicht, die zugesicherten Fördergelder bei den zuständigen Stellen einzufordern. Die Fördergelder werden Ihnen nach Abschluss der Sanierung und bei Vorliegen der entsprechenden Ausführungsbestätigungen ausbezahlt.