Gebäudesanierung – Vorgehen
beraten – gefördert – saniert

Möchten Sie Ihre Liegenschaft energetisch sanieren?
Nutzen Sie die Chance, Ihr Gebäude mit Beratung und Fördergeld fit für die Zukunft zu machen.

So plane ich meine energetische Gebäudesanierung

Eine umfassende energetische Gebäudesanierung kann den Wert des Hauses dauerhaft steigern. Damit kann in einem Schritt meist sehr viel Energie eingespart werden. Sinnvoll kombinierte und fachgerecht aufeinander abgestimmte Massnahmen (z. B. Fenster und Fassade) vermeiden Wärmebrücken und erhöhen das Potenzial für die Einsparung von Energiekosten. Und nach einer umfassenden Gebäudedämmung wird nur noch eine Heizung mit viel kleinerer Leistung benötigt.

Doch auch mit einzelnen Maßnahmen, die energetisch und bauphysikalisch auf das Gebäude abgestimmt sind, können die Energiekosten deutlich reduziert werden.

Durch die Sanierung der Gebäudehülle werden kritische Stellen erkannt und behoben, was zu einer besseren Behaglichkeit und Reduktion von Feuchte- und Bauschäden führt.

Eine energetische Sanierung und den Erhalt des Baubestandes reduziert den Einsatz von grauer Energie gegenüber einem Ersatzneubau.

Trotzdem sollte eine Prüfung eines Ersatzneubaus oder die Erweiterung durch einen Anbau oder eine Aufstockung in die ersten Überlegungen einbezogen werden.

1. Eine umfassende Beratung sorgt für den Überblick

Der Ausgangspunkt jeder Gebäudeerneuerung ist die bauliche Analyse des Gebäudes. Dazu gehört die Begutachtung aller wichtigen Bauteile und der Anlagentechnik bezüglich ihres Zustands und etwaiger Schäden. Hinzu kommt eine energetische Bestandsaufnahme die zeigt an welchen Stellen Ihr Haus zu viel Energie benötigt und wie Sie Energie einsparen können. 

Für diese Analyse gibt es qualifizierte Experten, die sich mit energieeffizientem Bauen und Sanieren gut auskennen. Dies können Architekten, Energie-Ingenieure, Energie-Coachs oder GEAK-Experten sein. Der Berater sollte von den Produktherstellern unabhängig sein und das gesamte Gebäude einschließlich der Heizungs- und Warmwasseranlage in Augenschein nehmen können.

2. GEAK Plus erstellen

Eine Energieberatung sollte immer dann durchgeführt werden, wenn Sie sich konkret zum Handeln entschlossen haben oder sich eine fundierte Beratung zu Kosten und Nutzen verschiedener Modernisierungsmaßnahmen wünschen. Der Berater dokumentiert den Zustand Ihres Gebäudes und berechnet verschiedene Varianten möglicher Modernisierungsmaßnahmen (z. B. Dämmung, Heizung, Einsatz erneuerbarer Energien). Er ermittelt grob die Kosten der Maßnahmen, die Förderung sowie die Energieeinsparung, die Sie jeweils erwarten können. Ein ausgezeichnetes Instrument dafür ist der GEAK Plus (Gebäudeenergieausweis der Kantone plus Empfehlungen). Damit erhalten Sie eine Gesamtsicht über das Gebäude sowie einen energetischen und finanziellen Vergleich zwischen mehrere Sanierungsvarianten. Wenden Sie sich dafür an einen unabhängigen GEAK-Experten oder einen unserer Energie-Coachs. Ein GEAK Plus wird von Kanton und Stadt Luzern finanziell unterstützt.

Für eine Sanierung sollte ein Architekt, eine Architektin oder ein Bauleiter, eine Bauleiterin beigezogen werden. Der GEAK Plus dient dabei für die Diskussionen mit dem Architekten , der Architektin oder anderen Fachplaner und Fachplanerinnen.

3. Finanziellen Spielraum prüfen 

Zur Vorbereitung einer Modernisierung gehört natürlich auch, den Finanzbedarf und den individuellen finanziellen Spielraum zu prüfen. Oft lohnt es sich einen Architekten, eine Architektin oder einen Bauleiter, eine Bauleiterin für erste Kostenschätzungen zu beauftragen. Auch sollten Sie schon in der Planung die Förderungen berücksichtigen. Viele Finanzinstitute bieten Vorzugskonditionen für energetische Sanierungen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Bank. Energetische Sanierungen sind steuerlich abzugsberechtigt (wertvermehrender Anteil). Berücksichtigen Sie dies bei der Planung der Sanierung. Nutzen Sie auch unser Zusatzangebot Finanzierung und Steuern im Rahmen des Energie-Coachings.

Viele Banken gewähren – bei ausreichender Bonität – eine Hypothek zur Finanzierung energetischer Sanierungen. Auch für Sanierungshypotheken sind 20 % Eigenfinanzierung als Minimum erforderlich. Sollte die erste, ursprüngliche Hypothek mit mehr als 20 % Eigenkapital abgesichert sein, kann auch ein Teil dieses Geldes zur Finanzierung der Sanierung beigezogen werden – bis zur Belehnungsgrenze. 

Immer mehr Banken gewähren auf energetische Sanierungen spezielle Hypotheken für energetische Sanierungen. Diese weisen einen tieferen Zinssatz aus als herkömmliche Hypotheken. Spezialhypotheken gibt es allerdings nicht einfach so: Die Sanierungsmassnahmen müssen mehr als nur die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllen. So gewähren Banken beispielsweise Spezialhypotheken auf Minergie- und Minergie-P-Sanierungen, Photovoltaik- und Solaranlagen oder auf Wärmepumpen.

Für den Bezug von Vorsorgegeldern zur Gebäudesanierung ist entscheidend, ob die Massnahmen «wertvermehrend» oder «werterhaltend» sind: Pensionskassengelder der 2. Säule lassen sich nur für wertvermehrende Investitionen einsetzen.
Demgegenüber kann das Kapital in der gebundenen Vorsorge (Säule 3a) für sämtliche Erneuerungsarbeiten verwendet werden.

Beachten Sie auch die möglichen Steuerabzüge bei den Bundessteuern und den Kantons- und Gemeindesteuern. 

Bei den Bundesteuern ergibt die Abzugsfähigkeit von Liegenschaftsunterhaltskosten bei energiesparenden Investitionen steuerlich attraktive Gestaltungsmöglichkeiten. 

Im Kanton Luzern gelten folgende Regelungen: (vgl. Weisung § 39 Nr. 4 des Luzerner Steuerbuches mit Einzelheiten, Link )

Bei den Staats- und Gemeindesteuern und der direkten Bundessteuer können Kosten für den Ersatz einer bestehenden fossilen Heizung durch eine Wärmepumpe, Fernwärme-, Pellets- oder Holzheizung grundsätzlich als Unterhaltskosten abgezogen werden. Das gleiche gilt für Photovoltaikanlagen.

Bei der direkten Bundessteuer gelten zudem Investitionen für energiesparende und Umweltschutzmassnahmen als abzugsberechtigte Unterhaltskosten. Ab Steuerperiode 2020 können bei der direkten Bundessteuer auch Rückbaukosten im Hinblick auf einen Ersatzneubau abgezogen werden; ergibt sich dabei ein negatives steuerbares Einkommen, können die verbliebenen Kosten auf maximal zwei Steuerperioden vorgetragen werden.

4. Gute Planung spart Kosten

Dank der Energieberatung wissen Sie, welche Arbeiten notwendig sind. Zusammen mit dem Energie-Coach können Sie die nächsten Schritte besprechen. Legen Sie vor Baubeginn einen gut durchdachten Sanierungsplan mit Ihrem Architekten, Ihrer Architektin fest. Ein solcher umfasst den Sanierungsumfang und die Etappierung. Dabei sollten auch künftige Nutzungsbedürfnisse abgeklärt und eingeplant werden. So lässt sich entscheiden, ob ein Abbruch und Ersatzneubau, eine Teilsanierung oder eine umfassende Erneuerung bzw. eine Sanierung mit Anbau erfolgen soll. Sie können sich auch für einen bestimmten Gebäudestandard, zum Beispiel Minergie und/oder für einen Wechsel auf erneuerbare Energien entscheiden. Ein umsichtiges Gesamtkonzept bietet Schutz vor Fehlinvestitionen. Im Weiteren ermöglicht es eine detaillierte Budget-Planung und Steueroptimierungen.

Bei umfassenden Sanierungsmassnahmen ist es in jedem Fall empfehlenswert, einen in Sanierungsvorhaben erfahrenen Architekten, eine Architektin zu beauftragen, der/die den Bauablauf überwacht und auf eine gute Umsetzung achtet. 

Wenn Sie sich für einzelne kleinere Maßnahmen entschieden haben, können Sie Angebote der entsprechenden Handwerker einholen.

Die Projektierung der Massnahmen müssen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und sollen auch auf die Anforderungen der unterschiedlichen Förderprogramme (z.B. Gebäudeprogramm) abgestimmt werden.

5. Baubewilligung einholen

Im Kanton Luzern ist für jede geplante energierelevante Massnahme der zuständigen Behörde ein Projektnachweis (Energienachweise) einzureichen, mit dem belegt wird, dass die energierelevanten Vorschriften von Bund und Kanton eingehalten werden. Erreicht die modernisierte Liegenschaft den Minergie-Standard gilt das Minergie-Zertifikat als Projektnachweis. Auskunft erteilt in der Stadt Luzern das Ressort Baugesuche.

6. Fördergeld beantragen

Für Ihr Modernisierungsvorhaben erhalten Sie Förderbeiträge aus dem Gebäudeprogramm des Kantons Luzern. Zusätzlich erhalten Sie für die Nutzung erneuerbarer Energieträger finanzielle Unterstützung von Kanton und Stadt Luzern. 

Beantragen Sie das Fördergeld, sobald ein detailliertes Sanierungskonzept vorliegt. Wichtig ist, dass Sie das Fördergesuch vor Baubeginn einreichen.  Informationen zu den verschiedenen Fördermassnahmen erhalten Sie bei der Energieberatung Luzern und unter Energiefranken.

7. Auftragsvergabe und Umsetzung

Achten Sie bei der Auftragsvergabe an Bauunternehmen auf eine fachgerechte Umsetzung. Vereinbaren Sie für neue Haustechnikanlagen eine Leistungsgarantie. Diese ist teilweise auch Bedingung für den Erhalt von Förderbeiträgen. 

Jetzt kann es losgehen mit der Sanierung. 

8. Abnahme mit genauem Abnahmeprotokoll

Der von Ihnen beauftragte Architekt oder die Architektin unterstützt Sie bei der Überwachung und Sicherung einer qualitativ hochwertigen Bauausführung. Falls Sie sich für ein erweitertes Energie-Coaching der Stadt Luzern entschieden haben unterstützt Sie auch der Energie-Coach bei der Qualitätssicherung. 
Lesen Sie die Abnahmeprotokolle sorgfältig durch, bevor Sie unterschreiben. Bestehen Sie darauf, dass Mängel umgehend beseitigt werden. Setzen Sie dafür schriftlich neue, verbindliche Fristen. Durch die sogenannten Mängelansprüche ist der Auftragnehmer innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen auch zur nachträglichen Beseitigung von auftretenden Mängeln verpflichtet.

Vergessen Sie nicht, die zugesicherten Förderbeiträge bei den zuständigen Stellen einzufordern. Die Fördergelder werden Ihnen nach Abschluss der Sanierung und Vorliegen der entsprechenden Ausführungsbestätigungen ausbezahlt.

Quellen: 
Das Gebäudeprogramm
Verschiedene Broschüren (siehe Dokumente und Links)
Energie-Coaches/eigene